Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)
Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) besteht ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen wie die Meisterkurse. Mit der Maßnahme wird die berufliche Qualifizierung unterstützt.
Darüber hinaus will der Staat die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses fördern. Ziel ist es, potenziellen Existenzgründern einen Anreiz zu geben, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.
Für Meisteraspiranten aus Schleswig-Holstein hat die Investitionsbank in Kiel die praktische Ausführung des Aufstiegs-BAföGs übernommen.